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Qualitätsversprechen: Hoffs Dentaltechnik GmbH in Bocholt
Auf der Grundlage vorgenannter Leitlinien und unter Berücksichtigung der rechtlichen Pflichten gibt das zahntechnische Meisterlabor Hoffs Dentaltechnik gegenüber dem Zahnarzt und dem Patienten das nachfolgende Qualitätsversprechen:
I
Der individuelle Zahnersatz für den Patienten wird mit sorgfältiger Handwerkskunst als Sonderanfertigung nach dem Medizinproduktegesetz in kontrollierten, qualitätsgesicherten Arbeitsabläufen gefertigt.
II
Die Qualitätsziele für das Produkt werden im Fertigungsprozess durch kontrollierte Einhaltung der Qualitätskriterien für zahntechnische Leistungen des Fachverbandes VDZI gesichert.
III
Der im zahntechnischen Meisterlabor - Hoffs Dentaltechnik - gefertigte Zahnersatz entspricht dem aktuellen in Deutschland geltenden Stand der Zahntechnik. Er wird unter Einhaltung der zahnmedizinischen Erfordernisse in Erfüllung der spezifischen Kundenanforderungen hergestellt.
IV
Das Medizinprodukt wird mit Materialien gefertigt, die zur Kennzeichnung ihres Sicherheitsstandards das europäische CE-Zeichen tragen.
V
Der Zahnersatz ist ein Medizinprodukt und entspricht als Sonderanfertigung den in Anhang I der Richtlinie 93/42/EWG vom 14. Juni 1993 genannten grundlegenden Anforderungen.
VI
Das zahntechnische Meisterlabor - Hoffs Dentaltechnik - verfolgt als Hersteller von Medizinprodukten, die als Sonderanfertigung jahrzehntelang im Munde des Patienten verbleiben, ein nachhaltiges integriertes Sicherheitskonzept. Daher wird bei der Fertigung der Beachtung der gesetzlichen Vorgaben für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
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| Die Augen von Mama, die Nase von Papa - die Zähne von Hoffs |
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